Richtlinien und Offenlegung
Artikel 4 - Zusammenfassung der konsolidierten Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A., (LEI – 213800KNC1J1NJ1IYR95) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
Wir (HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A.) sind uns bewusst, dass Nachhaltigkeitsrisiken zu Ergebnissen führen können, die nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Finanzprodukte und auf die Gesellschaft haben.
Die Einbeziehung von ESG-Faktoren, wie sie in unserer Richtlinie für verantwortungsbewusstes Investieren dargelegt ist, wird in unserem Fundamentalresearch berücksichtigt und fließt in die Investitionsentscheidungen unseres Anlageprozesses ein. Wir berücksichtigen diese nachteiligen Auswirkungen bei unserer Stimmrechtsausübung und unserer Mitwirkungspolitik sowie in weiteren Richtlinien, die unsere Nachhaltigkeitsziele zum Ausdruck bringen und die Maßnahmen darlegen, die wir zur Erreichung dieser Ziele ergreifen. Mithilfe dieses Ansatzes können wir diese nachteiligen Auswirkungen und Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionen mildern. Zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen gehören alle Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer- und Menschenrechte, für die obligatorische Indikatoren festgelegt wurden, sowie Auswirkungen im Zusammenhang mit CO2-Emissionen und Menschenrechten, für die optionale Indikatoren festgelegt wurden und für die wir unsere ergriffenen und geplanten Maßnahmen sowie die festgelegten Ziele erläutern.
Als großer Vermögensverwalter, der eine Reihe von aktiv und passiv verwalteten Produkten unterhält, können wir die relevanten Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen durch Integration, Mitwirkung und/oder Ausschluss in unseren Anlageprozess einbeziehen.
Bei unseren Anlageprodukten können die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei der Portfoliokonstruktion durch Screening, Tilting und andere Techniken berücksichtigt werden.
Für unsere Definition nachhaltiger Investitionen im Rahmen der Verordnung werden die wichtigsten negativen Auswirkungen als Kriterien der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen berücksichtigt.
In unseren Richtlinien zur Stimmrechtsausübung erläutern wir unsere Vorgehensweise bei Abstimmungen auf Unternehmensversammlungen. Unternehmen, die die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen nicht angemessen angehen, können demnach bei solchen Abstimmungen mit Sanktionen rechnen.
Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit bei alternative Anlagen (z.B. Private Equity, Private Debt, Infrastruktur und Immobilien) sind diese Anlagen in unserer PAI-Erklärung nicht enthalten. Sollten jedoch in Zukunft Daten verfügbar sein, werde diese berücksichtigt.
In unserer Mitwirkungspolitik wird unser Mitwirkungsansatz erläutert, einschließlich der Eskalationsverfahren, wenn Unternehmen nicht angemessen auf Probleme hinsichtlich nachteiliger Auswirkungen reagieren.
In unserem Stewardship-Plan finden Sie weitere Einzelheiten zu unseren Erwartungen an die Unternehmen im Umgang mit nachteiligen Auswirkungen.
Weitere Informationen zu unserem Ansatz für das Screening, den Anlageprozess und die Mitwirkung sind in weiteren Richtlinien dargelegt, u. a. in den Richtlinien zu verbotenen Waffen, Klimawandel, Kraftwerkskohle und Biodiversität.
Insbesondere in Bezug auf den Klimawandel drücken das Netto-Null-Ziel und das Zwischenziel zur CO2-Reduzierung unserer Muttergesellschaft HSBC Global Asset Management Ltd. unsere Ziele am besten aus.
Alle erwähnten Richtlinien sind auf unserer Website unter:
www.assetmanagement.hsbc.lu/en/professional-clients/about-us/responsible-investing/policies abrufbar.
Das Zwischenziel des Netto-Null-Ziels ist unter: www.netzeroassetmanagers.org/signatories/hsbc-asset-management abrufbar.
Artikel 3 - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Unser Ziel ist es, unseren Stakeholdern zum Erfolg zu verhelfen – unseren Kunden, Aktionären, der Gesellschaft und unserem Planeten. Wir wollen einen Mehrwert schaffen, indem wir uns auf die Anlagebedürfnisse unserer Kunden konzentrieren, unsere Philosophie der Performance-Exzellenz umsetzen und den Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft unterstützen.
HSBC Asset Management strebt eine Führungsposition im Bereich des verantwortungsvollen Investierens an. Das bedeutet, dass wir als Fondsmanager unsere Anlageentscheidungen unter Berücksichtigung materieller Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Risiken (ESG-Risiken) treffen. Wenn ESG-Risiken von den Unternehmen und Regierungen, in die wir investieren, nicht adäquat gemanagt werden, kann dies ihre Rentabilität und damit die Anlagerenditen für unsere Kunden beeinträchtigen. Als Finanzberater stehen wir den Anlegern in unseren Fonds lediglich beratend zur Seite, wobei unsere Beratung die von unseren Fondsmanagern erhobenen ESG-Risiken bereits berücksichtigt.
Unsere „Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren“ legt unseren Ansatz für verantwortungsvolles Investieren fest und konzentriert sich auf die zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC). Der UNGC wiederum bezieht sich auf vier Bereiche, von denen bedeutende nicht-finanzielle Risiken ausgehen können: Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Wir nutzen die Daten externer Screening-Anbieter, um Unternehmen mit einem schwachen Track Record in diesen Bereichen zu identifizieren. Dort, wo potenzielle nicht-finanzielle Risiken aufgedeckt werden, führen wir zusätzlich unsere eigene Due-Diligence-Prüfung durch.
Auch betrachten wir es als unsere Verantwortung, die Unternehmen, in die wir im Auftrag unserer Kunden investieren, aktiv und langfristig zu begleiten. Im Rahmen unseres kontinuierlichen Monitoring-Prozesses treffen wir uns regelmäßig mit den Unternehmen, in die wir investieren. Dies hilft uns,
- unser Verständnis für ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie zu verbessern,
- Unterstützung oder Bedenken bezüglich der Maßnahmen des Managements zu signalisieren und
- ihnen unsere Erwartungen und Ziele klar zu erläutern.
Wir erkennen gemeinsames Engagement als ein wirksames Instrument zur Förderung von Veränderungen an, insbesondere dort, wo die Maßnahmen einzelner Investoren weniger effektiv sind. Daher beteiligen wir uns an von Investoren geleiteten gemeinsamen Engagement-Initiativen, die mit unseren thematischen Prioritäten übereinstimmen und die unserer Meinung nach einen positiven Einfluss auf die Unternehmen, in die wir investieren, haben können.
Wir glauben an Wirkung und Wirksamkeit von Engagement-Aktivitäten als Mittel zur Verbesserung von Unternehmenspraktiken. Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, dass bei manchen Unternehmen Engagement-Aktivitäten nicht zum Erfolg führen bzw. dass das Risiko, an einem bestehenden Investment festzuhalten, zu groß sein kann. Wenn wir feststellen, dass bei Unternehmen, in die wir investiert sind, unsere Engagement-Aktivitäten nicht zu ausreichenden Fortschritten bzgl. der Verringerung der Nachhaltigkeitsrisiken führen, wenden wir selektive Ausschlüsse an, die fortlaufend überprüft werden.
Wir sehen Transparenz und Offenlegung als integrale Bestandteile guter Unternehmensführung an. Wir erwarten dies von den Unternehmen, in die wir investieren, denn es ermöglicht uns, besser informierte Anlageentscheidungen zu treffen. Wir glauben aber, dass es für uns ebenso wichtig ist, Transparenz zu bieten und klar mit Kunden sowie Stakeholdern zu kommunizieren.
Richtlinien
Green Impact Investment Guidelines
Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren
Richtlinie über verbotene Waffen
Leitlinien zur Stimmrechtsausübung
Benutzerhandbuch Principal Adverse Impact Indicators (PAIs)
Abläufe zur Implementierung für verantwortungsvolles Investieren
Änderungsprotokoll
Datum |
Änderung |
Januar 2022 | Änderung der Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
Juni 2022 | Änderung der Abläufe zur Implementierung verantwortungsvollen Investierens im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
Februar 2023 | Änderung der Leitlinien zur Stimmrechtsausübung im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
Juni 2023 | Änderung der Leitlinien über Abläufe zur Implementierung verantwortungsvollen Investierens im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
Juni 2023 | Änderung der Richtlinie über verbotene Waffen im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
Juni 2023 | Änderung der Klimawandel-Richtlinie im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
Juni 2023 | Änderung der Biodiversität-Richtlinie im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
Juni 2023 | Aufnahme der Abläufe zur Implementierung für verantwortungsvolles Investieren. |
November 2023 | Änderung der Kraftwerkskohle-Richtlinie im Rahmen der jährlichen Überprüfung. |
November 2023 | Aufnahme der Energie-Richtlinie. |
Februar 2024 | Änderung der Leitlinien zur Stimmrechtsausübung. |